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Absetzbarkeit von Coach steuerberaten.de vom 09.03.2010 Gerade Arbeitnehmer in leitender Position besuchen gerne einen Coach, um ihre Qualitäten als Führungskraft zu steigern. Das kann sich auch in steuerlicher Hinsicht lohnen- wenn Sie aufpassen. Sie können nämlich die Aufwendungen dafür unter Umständen als Werbungskosten absetzen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Programm auf Ihre beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten ist und der Teilnehmerkreis ebenfalls aus Personen in leitenden Positionen besteht. Der berufliche Bezug ist etwa dann gegeben, wenn der Umgang mit schwierigen Mitarbeitern und Vorgesetzen trainiert wird. Es soll hingegen nicht daraum gehen, die Konfliktfähigkeit in Ihrem privaten Umfeld zu steigern. Suspekt hört es sich für einen Finanzbeamten etwa an, soweit es in einem Kurs um “Beziehungsmanagement” geht. Demgegenüber wird der berufliche Bezug etwa bei der Bezeichnung Business-Coaching viel eher deutlich. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Aktenzeichen: 4 K 1802/08 E). Aufwendungen für die allgemeine Persönlichkeitsbildung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. |