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Finanzamt bezahlt Coaching mit open.pressnetwork.de vom 31.01.2010 Viele Unternehmen und Menschen in Führungspositionen lassen sich heute von einem professionellen Coach in beruflichen Dingen unterstützen. "Dabei geht es oft um Performancesteigerung und den Ausbau von sozialen Kompetenzfähigkeiten" meint Felix Maria Arnet, Business Coach aus Wiesbaden. Diese Entwicklungen sind immer ein Gewinn für das gesamte Team und für jeden Einzelnen. In Deutschland arbeiten ca. 30.000 Berater und Coaches auf diesem Gebiet, da fällt die Wahl nicht leicht. Dazu kommen noch unterschiedliche Stundensätze, die in der Regel zwischen 150,- Euro bis 600,- Euro tendieren. Wer hier in die eigen Tasche greifen muss, kann aber das Finanzamt zur Hilfe holen. Steuerberater Schulz sagt dazu: "Die Ausgaben für Coaching-Leistungen lassen sich steuerlich geltend machen". Für ein Unternehmen ist es ein ganz normaler Einkauf von Dienstleistung oder Beratung. Hierbei können auch Coaching-Leistungen für die Angestellten geltend gemacht und als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Angestellte können Freibetrag nutzen Wird der Coach aus eigener Tasche gezahlt, so kann der Angestellte die Kosten bei seiner Einkommenssteuer einbringen. Bei Coaching-Rechnungsbeträgen von bis zu 920,- Euro im Jahr greift der Arbeitnehmer-Freibetrag. Geht es über den Freibetrag hinaus, so können die weiteren Coachingkosten als Werbungskosten angesetzt werden. "Diese mindern auf alle Fälle die Steuerbeiträge an das Finanzamt", so Steuerberater Schulz. (www.hallo-steuerberater.de) |